Der Gleichstellungsantrag (Schwerbehinderung) für Arbeitnehmer

Full length of handicap businessman discussing with colleague inMenschen mit einem Behindertengrad zwischen 30 und 50 können sich unter bestimmten Umständen mit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Das kommt dann infrage, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung ihren Arbeitsplatz nicht halten beziehungsweise keinen neuen Job bekommen könnten. Es handelt sich um eine Ausnahmeregelung, die unter anderem durch das Inkrafttreten eines besonderen Kündigungsschutzes, die Unterstützung bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes sowie das Zurverfügungstellen einer Betreuung die Integration von Arbeitnehmern mit Handicap in den Arbeitsmarkt erleichtern soll.

Der Antrag bei der Agentur für Arbeit

Den Antrag müssen Betroffene bei der am Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit einreichen. Diese hört den Arbeitgeber und die Schwerbehindertenvertretung an und entscheidet anschließend. Diese Entscheidung gilt rückwirkend ab dem Datum des Antragseingangs. Mit dem Gleichstellungsantrag auf Schwerbehinderung geht der Vorteil der Arbeitsplatzsicherheit einher. Viele Arbeitnehmer mit einer Behinderung bis zum Grad 50 hätten ansonsten häufig kaum Chancen auf einen Job. Auch die Arbeitgeber profitieren, weil es zusätzliche Fördermöglichkeiten gibt und die zuständige Behörde die Beschäftigung als Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Arbeitnehmer anrechnet. Nähere Informationen können die Arbeitsagenturen, die Integrationsämter oder Organisationen wie www.lag-avmb-bw.de mitteilen.

Unterschiede zwischen schwerbehinderten und gleichgestellten Personen

Die Gleichstellung bedeutet nicht, dass Gleichgestellte die vollständigen Rechte im (Arbeits-)Alltag wie Menschen mit Schwerbehinderung erlangen. So sieht der Gesetzgeber, der diese Regelung im Sozialgesetzbuch festgeschrieben hat, beispielsweise keinen Zusatzurlaub vor. Betroffene können auch nicht frühzeitig die Altersrente beantragen. Auch die unentgeltliche Beförderung mit dem Öffentlichen Personen-Nahverkehr können Gleichgestellte nicht in Anspruch nehmen.

Bild: bigstockphoto.com / Wavebreak Media Ltd

Artikel teilen: