Betreuung aus Polen und deutscher Pflegedienst – die Unterschiede

Die fachgerechte Pflege ist ein wichtiger und planungsintensiver Aufgabenbereich bei Pflegedienstleistungen. Dabei gibt es individuelle Leistungen, die im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden können. Sobald ein Senior den Alltag nicht mehr alleine bewältigen kann, gibt es verschiedene Hilfsangebote, die in Frage kommen, darunter ein Pflegeheim in Deutschland oder eine Pflegekraft aus dem europäischen Ausland. Weiterhin ist eine Teilbetreuung durch deutsche Pflegedienste möglich, beispielsweise in Kombination mit der Betreuung durch Angehörige oder osteuropäische Betreuungskräfte.

Betreuung aus Polen und deutsche Pflegedienste im Vergleich

Der Hauptunterschied von Betreuungskräften aus dem Ausland und der Pflege durch deutsche Pflegekräfte, sei es im Pflegeheim oder durch einen Pflegedienst, ist der bedeutende Preisunterschied. Ein betreuter Alterswohnsitz in Deutschland ist im Vergleich zu einer 24-Stunden-Betreuungskraft aus dem Ausland deutlich teuerer. Hinzu kommt, dass bei einem Lebensabend im Pflegeheim die vertraute Umgebung aufgegeben werden muss. Eine Beutreuungskraft aus Osteuropa kann es ermöglichen, dass der Hilfsbedürftige in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben kann. Da die Gehälter und die Lebensunterhaltungskosten in Polen geringer sind, ergibt sich dadurch auch ein niedrigerer Preis im Betreuungsservice. Da viele hilfsbedürftige Menschen über eine geringe Rente verfügen und das Geld aus der Pflegekasse nicht für eine intensive Betreuung ausreicht, wird oft eine kostengünstigere 24-Stunden-Betreuung aus Polen organisiert. Finanziert werden kann die Betreuungskraft unter anderem mit dem Pflegegeld, das die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad auszahlt.

Eine Betreuungskraft aus dem osteuropäischen Ausland besitzt zwar eventuell keine intensive fachliche Ausbildung, kann aber dennoch viel Einfühlungsvermögen und die erforderliche Einsatzbereitschaft mitbringen, um einen Pflegebedürftigen gut zu versorgen. Sie wohnt in der Regel im Haushalt des Patienten und kann so rund um die Uhr für ihn da sein. Eine Betreuungskraft aus dem Ausland hilft dem Pflegebedürftige bei den alltäglichen Dingen, die er alleine nicht mehr verrichten kann. Sie führt den Haushalt, geht beispielsweise einkaufen und erledigt die Wäsche. Sie hilft bei Bedarf bei der Essensaufnahme, kümmert sich darum, dass der Patient genügend trinkt oder stützt ihn beim Gehen. Auch grundpflegerische Tätigkeiten darf eine ausländische Pflegekraft durchführen. Nur für darüberhinausgehende Behandlungen wie beispielsweise dem Setzen von Spritzen oder dem Verabreichen von Medikamenten muss eine in Deutschland zugelassene Pflegeperson hinzugezogen werden. Solche Dienstleistungen erbringen ortsansässige Pflegedienste, die mit den Leistungen der Pflegekasse finanziert werden können.

Bild: bigstockphoto.com / Barabasa

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